BESTELLUNG DER EINRICHTUNG EINER HALTEVERBOTSZONE
Generell gilt, dass die Einrichtung einer Halteverbotszone (HVZ) nicht ohne behördliche Genehmigung möglich ist. Der entsprechende Nachweis muss grundsätzlich vor dem Aufstellen der Schilder vorliegen.
Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass die fälligen Gebühren für die behördliche Genehmigung je nach Stadt bzw. Region variiert. Deshalb können wir diese im Vorfeld nicht exakt beziffern. Eine verbindliche Auskunft hierzu erhalten Sie aber in jedem Fall im Rahmen der Auftragserteilung.