ERFORDERLICHE

Genehmigungen

ALLES, WAS RECHT IST – BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN

Alle Verkehrszeichen und Absicherungen müssen entsprechend der Richtlinien RSA-95, StVG und StVO geplant und eingerichtet werden. Deshalb sind für alle Maßnahmen behördliche Genehmigungen erforderlich. Diese Genehmigungen werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Planungs- und Vorlaufzeiten

Voraussetzung ist allerdings, dass die Notwendigkeit der Verkehrssicherungs-Maßnahme formal beantragt wird und gegebenenfalls durch einen maßstabgerechten Verkehrsführungs- oder Verkehrszeichenplan dokumentiert wird. Hier arbeiten wir mit modernster Software.

Bei der Einrichtung von Halteverbotszonen wird ein Aufstellprotokoll erstellt.

Als Richtwert gilt, dass die Antragsunterlagen spätestens 14 Tage vor dem geplanten Stichtag eingereicht werden müssen. Die Aufstellung von Halteverbotsschildern sollte mit mindestens 96 Stunden Vorlauf erfolgen.

Behördenkontakt

Es versteht sich, dass der Beschilderungsservice NRW auf Wunsch das Genehmigungs-verfahren bei den zuständigen Behörden für Sie übernimmt. Schließlich haben wir die Erfahrung und traditionell gute Kontakte zu den Entscheidern auf den Ämtern.

Dadurch haben Sie mehr Zeit, sich um jene Dinge zu kümmern, die Ihnen wichtiger sind.

Sofern Sie sich allerdings selbst um die Genehmigung kümmern möchten, geben wir dafür gerne wertvolle Tipps und agieren im Nachgang auf Basis Ihrer bereitgestellten Dokumente.

Umsetzung

Im Falle der schriftlichen Auftragserteilung und unmittelbar nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens setzen die geschulten Mitarbeiter unter aktiver Mitwirkung des Geschäftsführers die geplanten Absperr- und Sicherungsmaßnahmen termingerecht und schnell um. Selbst unvorhersehbare Herausforderungen meistern wir durch höchste Kompetenz und Einsatzbereitschaft.

Dabei haben wir das menschlich und technisch Machbare immer im Blick.